Der folgende Text gibt den Wortlaut unserer "Naturschutznachrichten" wieder, die alle Bund-Naturschutz-Mitglieder der Kreisgruppe Landshut in gedruckter Form erhalten haben. Dieses Mitteilungsblatt mit Kurznachrichten erscheint zweimal im Jahr jeweils im Februar und im September
EINLADUNG Der Vorstand der Bund-Naturschutz-Kreisgruppe Landshut lädt alle Mitglieder, Förderer und Freunde/innen aus Stadt und Landkreis recht herzlich ein zur
Jahresmitgliederversammlung der BN-Kreisgruppe mit Neuwahlen des Vorstands
am Dienstag,6.Mai 2008,20.00 Uhr,Gasthof "Zur Insel",Landshut
Auf der Tagesordnung stehen Tätigkeitsberichte, Kassenbericht, Aussprache und die satzungsgemäße Neuwahl des gesamten Kreisgruppenvorstands. Wahlvorschläge können ab sofort an den 1.Vorsitzenden Paul Riederer schrift- lich eingereicht werden.
Vor dem offiziellen Teil der Versammlung referiert BN-und BUND-Vorsitzender Professor Dr.Hubert Weiger zu aktuellen umweltpolitischen Schwerpunkten von Bund Naturschutz und Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland.
Um zahlreiche Teilnahme an der Jahresmitgliederversammlung bitten:
Paul Riederer 1.Vorsitzender
Dr.Uli Kaltenegger stellv.Vorsitzender
Kathy Mühlebach-Sturm stellv.Vorsitzende
Tag der Regionen 2008 Der „Tag der Regionen“ wird auch 2008 in Rottenburg abgehalten. Von 10 bis 17 Uhr finden am Sonntag, 28. September, auf dem Kapellenplatz zahlreiche Veranstaltungen statt, die von der OG Rottenburg organisiert werden.
Kommunalwahlen 2008:Bayerische Verfassung für Bewahrung der Heimat Die Kommunen spielen eine zentrale Rolle bei der Bewahrung von Bayerns Schönheit und der Umsetzung nationaler, europäischer und internationaler Umweltziele. Der Bund Naturschutz will als parteipolitisch unabhängiger Verband zur umweltpolitischen Willensbildung beitragen. Gerade zur Kommunalwahl am 2.März 2008 sollen die Kommunalpolitiker auf den Artikel 141 der Bayerischen Verfassung aufmerksam gemacht und an dessen Einhaltung erinnert werden: „Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist auch eingedenk der Verantwortung für die kommenden Generationen, der besonderen Fürsorge jedes einzelnen und der staatlichen Gemeinschaft anvertraut. Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt. Mit Naturgütern ist schonend und sparsam umzugehen. Es gehört auch zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen, eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen und auf möglichst sparsamen Umgang mit Energie zu achten, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und dauerhaft zu verbessern, den Wald wegen seiner Bedeutung für den Naturhaushalt zu schützen und eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen, die heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihre notwendigen Lebensräume sowie kennzeichnende Orts- und Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten.“ Wenn man die Aussagen von Parteien oder Politikern zur Kommunalwahl liest, dann haben nur wenige Parteien die Verpflichtungen der Bayerischen Verfassung in ihr Programm aufgenommen. Die Themen Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutz fehlen bei den meisten. Als „Grünes Gewissen Bayerns “ stellt der Bund Naturschutz zur Kommunalwahl deshalb folgende Kernforderungen und Fragen an die Vertreter von Parteien: - Für welche Klimaschutzziele treten Sie ein? - Welche Energiesparkonzepte wollen Sie fördern? - Welche Konzepte weg von Straßenneubauten hin zur Verkehrsvermeidung und Verlagerung vom Auto zu öffentlichen Verkehrsmitteln verfolgen Sie? - Wie wollen Sie Heimat und Kulturlandschaft bewahren und den Flächenverbrauch stoppen? - Wollen Sie die Biodiversität, Artenvielfalt und die grüne Infrastruktur sichern? - Wollen Sie Landschaftsbestandteile und Biotope unter Schutz stellen? - Lehnen Sie die Privatisierung der kommunalen Energie- und Trinkwasserversorgung ab? Bei Veranstaltungen zur Kommunalwahl besteht nun die Möglichkeit, die Verfassungstreue der Gemeinderatskandidatinnen und -kandidaten zu hinterfragen.
„ÖkoMax “fördert Solarenergie Seit kurzem bieten die Stadtwerke Landshut für ihre Kunden unter dem Namen „ÖkoMax “ Strom aus erneuerbaren Energien an. Der „ÖkoMax “-Strom kommt zu 100 Prozent aus Wasserkraft, und zwar aus den Wasserkraftwerken Maxwehr, Ludwigswehr und Gerlmühle der Stadt Landshut. Damit sind keine klimaschädlichen CO2 -Emissionen und keine radioaktiven Abfälle verbunden. Nach Aussage von Stadtwerke-Vertriebsleiter Hans Geltinger reicht der in den Wasserkraftwerken erzeugte Strom aus, um 15 000 Haushalte mit Ökostrom zu versorgen. Der Preis für den „ÖkoMax“-Strom ist um 1,79 Ct/kWh brutto höher als die allgemeinen Strompreise. Dieser Aufpreis setzt sich zusammen aus den Mehrkosten für die Beschaffung von Wasserkraftstrom (1,19 Ct/kWh inkl. MwSt.) und einem Aufschlag zur Förderung von erneuerbaren Energien (0,60 Ct/kWh inkl.MwSt.). Aus dem Aufpreis machen die Stadtwerke keine zusätzlichen Gewinne. Von dem Aufpreis für den „ÖkoMax “-Strom fließen 0,50 Cent/kWh netto in einen Fördertopf für erneuerbare Energien. Dieses Geld soll ausschließlich für den Neubau von Photovoltaikanlagen verwendet werden. Auch Gewinne aus solchen neuen Anlagen kommen zu hundert Prozent in den Fördertopf und werden wiederum für den Neubau von Photovoltaikanlagen verwendet, versichert Geltinger. Dass nun auch die Stadtwerke sauberen Strom anbieten und dass mit einem Teil der Einnahmen aus den Ökostrom-Mehrkosten Solaranlagen zur Stromgewinnung im Stadtgebiet errichtet werden sollen, kann von Seiten des Bundes Naturschutz nur begrüßt werden. Der Ausbau regenerativer Energien in der Region trägt zum Erhalt der Stadtwerke,heimischer Handwerksbetriebe und von Arbeitsplätzen bei. Man darf auch nicht außer acht lassen, dass gerade die Stadtwerke maßgeblich den Öffentlichen Personennahverkehr unterstützen und somit der Bevölkerung mit den Stadtbussen ein umweltfreundliches und kostengerechtes Verkehrsmittel bieten. Ein Durchschnittshaushalt mit etwa 3000 Kilowattstunden Stromverbrauch im Jahr könne sich pro Monat mit 4,48 Euro Mehrkosten aktiv für den Klima- und Umweltschutz engagieren. Schon bei geringer Reduzierung des persönlichen Stromverbrauchs lassen sich die höheren Kosten für den Ökostrom leicht kompensieren. Der Bund Naturschutz erwartet, dass viele Stromkunden der Stadtwerke Landshut auf den Ökostrom umsteigen, um ein persönliches Zeichen für den Klimaschutz und zur Förderung der Solarenergie zu setzen. Es ist höchste Zeit, die umweltschädliche Stromerzeugung durch Kohle, Öl und Uran abzubauen. Übrigens: Bis Anfang des Jahres 2008 haben bereits über 350 Stromkunden, darunter auch Gewerbekunden, einen „ÖkoMax “-Vertrag unterschrieben! Auch mehrere BN-Mitglieder haben spontan den „ÖkoMax “- Strom geordert. Auskunft erteilt Umweltberater Alois Bummer, Telefon 0871/14362059.
Studie zur Krebshäufigkeit: Atomkraft erneut auf dem Prüfstand Als längst überfälliges Eingeständnis, dass die von Atomkraftwerken ausgehende Strahlung nicht ungefährlich ist, wertet der Bund Naturschutz die Studie des Bundesamts für Strahlenschutz vom Dezember vergangenen Jahres, aus der die Häufigkeit von Krebsfällen bei Kindern in der Nähe von Atomkraftwerken hervorgeht. Bei bisherigen Untersuchungen sind die Nachweisgrenzen inhuman angesetzt worden. Jetzt ist erstmals die Nachweisgrenze nach unten gedrückt worden und schon stellt sich ein statistisch signifikanter Befund ein. Seit Jahrzehnten kritisiert der Bund Naturschutz, dass die von industriefreundlichen Wissenschaftlern vorgegebenen Rechenmodelle die Wirkung radioaktiver Niedrigstrahlung unterschätzen. Jetzt muss die „wissenschaftliche“ Theorie endlich der Realität angepasst werden und nicht umgekehrt. Wenn nun die Atomkraftwerksbetreiber behaupten, dass die Häufigkeit der Krebserkrankungen bei Kindern nicht vom Betrieb der Reaktoren ausgehe, dann müssen sie dafür auch den Beweis erbringen. Das können sie aber nicht. Die Atomkraft muss daher erneut auf den Prüfstand. Die Diskussion um die Laufzeitverlängerung alter Atomkraftwerke setzt völlig falsche Signale. Der Bund Naturschutz fordert angesichts der erneut nachgewiesenen gesundheitlichen Gefahren schon durch den „Normalbetrieb“ der Reaktoren den sofortigen Atomausstieg. Der Altreaktor Isar 1 in Ohu ist als einer der ersten abzuschalten.
Dritte Startbahn: Nichtausgleichbarer Eingriff in Natur und Landschaft Am 5. November begann mit dem Planfeststellungsverfahren eine entscheidende Phase für die dritte Start-und Landebahn am Münchner Flughafen. Mit einer dritten Bahn wollen die Flughafenbetreiber die Kapazität von 90 auf 120 Starts und Landungen pro Stunde steigern. Der Bund Naturschutz sieht durch die Steigerung der Flugbewegungen für den Landshuter Raum neben den Belastungen durch Lärm und Abgasen auch eine Gefahrenzunahme durch das Überfliegen der Atomkraftwerke in Ohu durch wesentlich mehr Flugzeuge und einen nicht völlig auszuschließenden Flugzeugabsturz auf einen Atomreaktor mit verheerenden Folgen. Bis 18. Dezember 2007 bestand die Möglichkeit, offiziell Einwendungen gegen dieses Vorhaben zu erheben. Um die Einsprüche zu unterstützen, bot die Bund-Naturschutz-Kreisgruppe in ihrer Geschäftsstelle und auf ihrer Homepage Einwendungsformulare mit den wichtigsten Argumenten an. Die Ortsgruppen Tiefenbach-Ast, Vilsheim, Geisenhausen und Altdorf verschickten an alle Haushalte und die Ortsgruppen Vilsbiburg und Ergoldsbach an ihre Mitglieder Einwendungsformulare. Organisiert wurden auch Infostände und eine Informationsveranstaltung, die große Resonanz fanden. Über 700 Einsprüche wurden von der BN-Kreisgruppe fristgerecht an die für das Verfahren zuständige Regierung von Oberbayern gesandt, mehrere hundert Personen schickten ihre Einwände direkt dort hin. Rund 50 000 Einsprüche gingen bis 18.Dezember bei der Planfeststellungsbehörde ein, die genaue Zahl stand bis Redaktionsschluss noch nicht fest. Der Bund Naturschutz lehnt den Bau einer 3.Start- und Landebahn entschieden ab. Das Vorhaben ist nicht begründet, stellt einen erheblichen, nicht ausgleichbaren Eingriff in Natur und Landschaft dar (eine Fläche von 700 ha wird benötigt, 326 ha Boden werden zubetoniert, 230 ha Biotope gehen verloren) und ist nach dem bayerischen Naturschutzgesetz, nach der UVP-Richtlinie und aus Gründen des Klimaschutzes und des mit dem Ausbau dieses Flughafens verbundenen zusätzlichen CO2 - Ausstosses nicht genehmigungsfähig.
Transrapid: Volksbegehren nimmt erste Hürde Das Volksbegehren „Für Bayern –Nein zum Transrapid “hat schon Mitte Dezember in „Transrapidgeschwindigkeit “die erste Hürde genommen: Die nötige Zahl von 25000 Unterschriften wurde weit überschritten. Auch die Kreisgruppe und die Ortsgruppen hatten daran großen Anteil. Es war auch nicht schwer, in kurzer Zeit Hunderte von Unterschriften an Infoständen und bei Veranstaltungen zu sammeln. Die Leute kamen in großer Zahl. Der Bund Naturschutz sieht darin ein klares Signal an die Staatsregierung, wie groß die Ablehnung des Transrapids in der Bevölkerung ist. Statt die enormen Steuergelder für den „schwebenden Unsinn “zum Flughafen zu verschleudern, wären sie dringend nötig für die Verbesserung des bestehenden Bahnstreckennetzes,beispielsweise für die Strecke Landshut-Passau. Das Innenministerium hat –wie erwartet– das Volksbegehren nicht zugelassen. Nun muss der Verfassungsgerichtshof entscheiden. Entscheidet der Verfassungsgerichtshof für das Volksbegehren, dann müssen beim nächsten Schritt innerhalb 14 Tagen mindestens 10 Prozent der Wahlberechtigten in Bayern das Volksbegehren durch ihre Unterschrift in Rathäusern unterstützen, damit es dann zu einem nachfolgenden Volksentscheid kommen kann.
B 15 neu: Der Widerstand ist ungebrochen
Eindeutig äußerte sich der neu gewählte Vorstand der „Gemeinschaft der Betroffenen und Gegner der B 15 neu“ bei der Hauptversammlung im November in Essenbach: Der Widerstand gegen diese Autobahn ist ungebrochen. Das zeigt sich auch, dass betroffene Landwirte gegen die Planfeststellung zum Abschnitt Neufahrn-Ergoldsbach Klage erhoben haben. Seit rund 30 Jahren wehrt sich die „Gemeinschaft “ zusammen mit dem Bund Naturschutz gegen diese Fernstraße, die nicht nur wertvollen Grund und Boden verschlinge, sondern auch massive Eingriffe in Natur und Landschaft verursache. Deshalb wird der BN weiterhin gegen die B 15 neu als „Anwalt der Natur“ auftreten.
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