Seit dem Jahr 1994, als bekannt wurde dass der Standortübungsplatz Landshut von der Bundeswehr aufgegeben
werden würde, bemühte sich die BN-Kreisgruppe Landshut, das Areal unter Naturschutz zu stellen. Nun,
im September 2001 wurden die beharrlichen Bemühungen endlich vom Erfolg gekrönt: das 278 Hektar große
Gelände wurde von der Regierung von Niederbayern offiziell als Naturschutzgebiet ausgewiesen.
Seit über 20 Jahren war der Standortübungsplatz der Bundeswehr südlich des Landshuter Ortsteils
Auloh von der Standortverwaltung und der BN-Kreisgruppe gemeinsam gepflegt worden, ohne dass dies in der Öffentlichkeit
allzu sehr bekannt war. Bedingt durch die sehr selten anzutreffende Vielfalt der Biotoptypen auf engstem Raum entwickelte
sich auf der über 300 Hektar großen Fläche ein Gebiet mit einer einzigartigen Fülle von zum
Teil sehr seltenen Tier- und Pflanzenarten. Ende 1994 wurde die Garnison aufgelöst und die Bundesrepublik
bot das gesamte Gelände zum Verkauf an. Zum Glück zeigte die Stadt Landshut Interesse an einem Ankauf
dieses Gebietes, wodurch eine Zersplitterung vermieden werden konnte. Dennoch bestand die Gefahr, dass dieses Juwel
bebaut und damit zerstört würde, denn die Stadt beantragte im Zuge der Regionalplanung die Ausweisung
einer Teilfläche des Geländes als "Vorbehaltsfläche für Wohnsiedlungstätigkeit".
Zahlreiche Initiativen, wie intensive Öffentlichkeitsarbeit und Führungen mit Stadträten und anderen
einflussreichen Gruppen brachten das Anliegen, diesen Biotopkomplex angemessen zu schützen, abgesehen von
Solidaritätsbekundungen, zunächst nicht wirksam voran. Ein förmlicher Antrag des BN bei der Regierung
von Niederbayern, das Gebiet offiziell unter Naturschutz zu stellen, wurde von der Behörde bis zur Klärung
der konkurrierenden Interessen zurück gestellt. Deshalb beschloss der BN, das damals neu geschaffene Instrument
des Bürgerbegehrens zu nutzen und ein entsprechendes Verfahren einzuleiten, mit dem Ziel, einen so genannten
"negativen Bebauungsplan", also die Festlegung der "Nichtbebauung" festzusetzen. Als bereits
80 Prozent der erforderlichen Stimmenzahl für die Durchführung des Begehrens gesammelt waren, gab die
Stadt zu erkennen dass sie eine einvernehmliche Lösung ohne Bürgerentscheid wünsche. Langwierige
Verhandlungen mit der Stadt unter Beteiligung der Regierung brachten dann einen Konsens zustande. Danach wird eine
ca. 20 Hektar große Teilfläche am westlichen Rand von dem planerischen Schutz, sowie von dem auszuweisenden
Naturschutzgebiet ausgenommen, jedoch trotzdem auf längere Sicht nicht bebaut, jedenfalls nicht bevor Vernetzungsstrukturen
außerhalb des Gebietes als Ausgleich geschaffen werden konnten. Gesprochen wurde von ca. 20 Jahren, in denen
keine Siedlungstätigkeiten auf dieser Teilfläche stattfinden sollen. Mit diesem Kompromiss erklärte
sich der BN einverstanden.
Darauf hin hatte der Stadtentwicklungssenat des Landshuter Stadrats beschlossen, einen Pflege- und Entwicklungsplan
für den Standortübungsplatz, sowie für die Renaturierung des Stallwanger Grabens eine Machbarkeitsstudie
in Auftrag zu geben. Dieser Pflege- und Entwicklungsplan war Voraussetzung für die Fortschreibung des Landschafts-
und Flächennutzungsplans für das Gebiet. Auch der Regionale Planungsverband, der ursprünglich das
Gebiet als "Vorbehaltsfläche für Wohnsiedlungstätigkeit" ausgewiesen hatte, stimmte im
Juli 1997 dem Kompromiss zu. Damit waren auf Seiten der Stadt alle Hindernisse aus dem Weg geräumt, der einstweilige
Schutz war gegeben. Dennoch konnten aufgrund der fehlenden rechtlich eindeutigen Vorgaben einzelne unverträgliche
Freizeitaktivitäten nicht wirksam verhindert werden. Die Regierung hatte zunächst einige wenige Einsprüche
zu bearbeiten und machte den Versuch, ein in unmittelbarer Nähe befindliches vorgeschichtliches Bodendenkmal
in das Schutzgebiet mit einzubeziehen. Leider ohne Erfolg. Eine große Verzögerung entstand dadurch,
dass das europaweite Projekt "Natura 2000" mit ihrer "Flora-Fauna-Habitatrichtlinie" alle Kräfte
bei der Oberen Naturschutzbehörde band. Doch schließlich trat am 26. Oktober die Schutzverordnung in
Kraft.
Der Standortübungsplatz ist in drei Zonen unterteilt. Im unteren Teil, zwischen der
Staatsstraße LA 14 und dem Fuß der Isarhangleite - dieser Teil wird auch die Ochsenau genannt
- befindet sich im Wesentlichen ein steppenartiger Halbtrockenrasen. Nach Süden steigt das Gelände stark
an - dies bildet die südseitige Begrenzung des Isartales - und beherbergt hier einen naturnahen Laubmischwald
mit einer Artzusammensetzung, wie es in unserer Gegend der natürlichen, sich selbst überlassenen Entwicklung
in etwa entsprechen würde. Dies ist Bestandteil der sogenannten Isarhangleiten. Im oberen Teil findet man
welliges Grasland mit natürlichen Hecken und zahlreiche Obstbäume in lockeren Abständen von einer
früheren landwirtschaftlichen Nutzung her, in der Art von Streuobstwiesen. Auf dem unteren und dem oberen
Teil wurde durch den Übungsbetrieb der Bundeswehr immer wieder der Boden aufgerissen und wieder verdichtet.
Dadurch entstand ein Netz von kleinen Weihern und Pfützen, in denen sich in großer Zahl und Artenvielfalt
Amphibien ansiedeln konnten. Besonders die Gelbbauchunke und die Wechselkröte profitieren hiervon. Später
wurde aus Rücksichtnahme auf die Natur der Übungsbetrieb auf bestimmte Zonen eingeschränkt, welche
zusammen mit dem BN ausgearbeitet worden waren. Auf der übrigen Fläche wurde extensive Weidewirtschaft
betrieben, in dem regelmäßig Schafherden darüber gelassen wurden und auch heute noch werden. Durch
die spezielle Art der Nutzung entstand eine ganz besondere kleinräumige Vielfalt von Biotoptypen auf engstem
Raum. Steppe neben feuchten Senken und Wasserstellen. Die Amphibien können ungestört von ihren Laichgewässern
in ihren Sommerlebensraum, die Hangleiten wandern und zurück. Vögel, die Ansitzjagd betreiben, wie der
Neuntöter oder der Wespenbussard, finden zahlreiche freistehende Bäume mit Blick auf ihr Jagdrevier,
dessen Bewuchs von den weidenden Schafen kurz und übersichtlich gehalten wird. Totholz wird hier nicht sofort
beseitigt, sondern häufig stehen gelassen, so dass auch Insekten, wie die abgebildete Schlupfwespe, sowie zahlreiche, zum Teil sehr
seltene Wildbienen- und Laufkäferarten und dergleichen, einen idealen Lebensraum vorfinden. Nach dem Wegfall
der militärischen Nutzung wird etwa einmal im Jahr eine "Biotoppflegemaßnahme" durchgeführt,
in dem gewissermaßen der Übungsbetrieb simuliert und mit einem schweren Radlader ein Teil der Panzerfahrspuren
nachgezogen wird.
In der biologischen Fachwelt ist die Besonderheit dieses Geländes seit Langem bekannt. Es wurden zahlreiche
Untersuchungen und Diplomarbeiten darüber verfasst, so dass es als das bestuntersuchte Gebiet Landshuts gelten
kann, was den Artenschutz betrifft. Danach kommen hier 440 Pflanzenarten vor, von denen etwa 100 auf der Roten
Liste der vom Aussterben bedrohten Pflanzenarten stehen oder anderweitig besonders geschützt sind. Elf der
insgesamt 19 heimischen Amphibienarten leben hier. Die Heidelerche hat hier den einzigen Brutplatz Niederbayerns.
Nirgendwo in Deutschland gibt es so viele Gelbbauchunken und die Vorkommen an Wechselkröten und Laubfröschen
gehören zu den bedeutendsten in Süddeutschland. Auch von der Höheren Naturschutzbehörde bei
der Regierung von Niederbayern wurde uns schon vor längerer Zeit bestätigt, dass das Gebiet die fachlichen
Kriterien für ein Naturschutzgebiet erfüllt. Die Regierung legte das Ausweisungsverfahren jedoch zunächst
auf Eis, um nicht gegenüber der Stadt, welche sich eine Nutzung vorbehalten wollte, vollendete Tatsachen zu
schaffen und die widersprüchlichen Interessen erst zu klären. Daraufhin überlegte man beim BN, wie
die Stadt dazu zu bringen war, das Gebiet dem Naturschutz zu widmen. Da die Stadt die Planungshoheit inne hat,
wurde beschlossen, einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Dadurch sollte die Stadt einen Bebauungsplan
für das Gelände aufstellen, in welchem eine Zweckbindung zum Schutz von Natur und Landschaft und zur
Erholung festgelegt werden sollte, also eine "Nichtbebauung". Dieses Verfahren konnte unabhängig
und parallel zum Naturschutzgebietsverfahren betrieben werden. Die Verantwortlichen in der Stadt Landshut konnten
jedoch in der Zwischenzeit von dem naturschutzfachlichen Wert des ehemaligen Standortübungsplatzes überzeugt
werden, so dass sich die Diskussion letztlich nur noch um die Lage eines Teilstückes drehte, welches von der
Regelung herausgenommen werden sollte.
Der BN konnte sich mit der von der Stadt gewünschten Lage unter gewissen Voraussetzungen anfreunden. Dazu
gehörte unter Anderem ein voller Ausgleich dieser Fläche in unmittelbarer Nähe, die Schaffung von
Biotopvernetzungen mit den Isarauen, sowie eine Renaturierung des so genannten Stallwanger Grabens. Diese Forderungen
will die Stadt berücksichtigen und hat einen entsprechenden Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) bei der Arbeitsgemeinschaft
Söhmisch/Stöcklein erstellen lassen. Dieser wurde im März 1999 im Umweltsenat und im Senat
für Stadtentwicklung vorgestellt und wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. Dadurch wurde unter Anderem ermittelt,
welche Pflegemaßnahmen erforderlich sein würden, welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für
die Vorbehaltsfläche erforderlich sind, und welche Vernetzungsmöglichkeiten mit anderen Biotopen bis
hin zu den Isarauen bestehen. Die Stadt Landshut befindet sich mittlerweile auch im Besitz des unteren Teils des
ehemaligen Standortübungsplatzes. Sie hat das Grundstück von der Bundesvermögensverwaltung gekauft.
Weitere Teile sollen folgen. |