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Die B15 neu würde eine der letzten großräumigen, naturnahen, bäuerlichen Kulturlandschaften
Bayerns durch den großen Landverbrauch schwer beeinträchtigen und durch den Zerschneidungseffekt 1) irreparable Schäden in der Natur hinterlassen und zahlreiche Biotope
zerstören. Hochaufgestelzte Brückenbauwerke und Taleinschnitte würden unsere niederbayerische Landschaft
verschandeln. Besonders schmerzlich wären dabei im südlichen Teil die Vilstal- und Isentalquerung und
die Durchquerung der oberbayerischen Moränenlandschaft, sowie im Norden die Durchschneidung der Isarhänge,
des Isartales und des Laabertales. Der Bodenverbrauch wäre enorm, der Finanzbedarf gewaltig. Etwaige "Vorteile"
für die Wirtschaft und "Reiseerleichterungen" und eine bescheidene Verkehrsverminderung in den Orten
rechtfertigen nicht die Inkaufnahme der immensen Nachteile, zumal die gewünschten Effekte zum Teil wesentlich
wirkungsvoller durch schonendere Maßnahmen, wie den Bau von zweispurigen ortsnahen Umgehungsstraßen
im Verlauf der bestehenden Bundesstraßen und eine Stärkung der Eisenbahn in dieser Verkehrsrelation,
erreicht werden können.
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Schon lange dauert der Kampf gegen die "B15 neu". Bereits zur Niederbayernschau 1985 verfasste
unser damaliger Kreisgruppenvorsitzender Hermann Stieß eine Stellungnahme mit dem Titel "Planung B15 neu
- eine Fehlplanung", in der bereits die Argumente stehen, die heute wieder aktueller denn je sind.
Wo soll die Fernstraße verlaufen?
Die B15 neu soll bei Schierling aus der A93 abgezweigt werden und über Neufahrn, Ergoldsbach, Essenbach,
Landshut und Velden nach Rosenheim verlaufen und am heutigen Inntaldreieck mit der A8 und A93 zusammentreffen.
Der Verlauf der B15 neu in der Umgebung von Landshut (zwischen Neufahrn und Geisenhausen) ist der abgebildeten
Skizze zu entnehmen.
Warum soll diese Autobahn gebaut werden?
Eine Fehlplanung ist die B15 neu, weil die Effekte, die man sich von ihr erhofft, und derentwillen die
Planer die Nachteile für Natur und Umwelt in Kauf nehmen wollen, nicht eintreten werden:
Entlastung der Ortschaften vom Durchgangsverkehr (Vilsbiburg, Landshut, Ergoldsbach/Neufahrn, Ergolding) ?
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Der Anteil des Durchgangsverkehrs an der gesamten Verkehrsbelastung der Ortschaften an der B15 neu wird gemeinhin
weit überschätzt. Zieht man jedoch die Ergebnisse der jüngsten offiziellen Verkehrszählung
heran (Verkehrsmengenkarte 2000, herausgegeben vom Bayerischen Innenministerium), ergibt sich ein echter Durchgangsverkehr
von etwas über 4 000 Fahrzeugen und nur dieser Verkehr würde die Autobahn benutzen. Der überwiegende
Teil des Verkehrs in diesen Orten ist Binnen-, Nah-, sowie Ziel- und Quellverkehr, was die Verkehrsmengenstatistik
eindrucksvoll aufzeigt. Denn der reine Durchgangsverkehr entspricht dem Zählergebnis außerhalb der Ballungsräume.
Eine Umfahrungsmöglichkeit weit ab von den Orten würde auf Grund des weiten Umwegs vom regionalen Verkehr
niemals angenommen werden.
Förderung der heimischen Wirtschaft ?
Dies ist unseres Erachtens der wahre Grund für das starke Engagement vieler Kommunalpolitiker. Sie erwarten,
die Anbindung an eine leistungsstarke Fernstraße würde den Firmen in ihren eigenen Gewerbegebieten Standort-
und Wettbewerbsvorteile verschaffen. Dabei gehört Deutschland zu den Staaten der Erde mit dem dichtesten Straßennetz
überhaupt. Kaum ein Ort ist so schlecht an das Straßennetz angeschlossen, dass dies ein entscheidender
Wettbewerbsfaktor wäre. Es könnte jedoch ganz anders kommen: die Verbindung zu den Ländern der billigen
Löhne und Ressourcen des Ostens wäre noch schneller und problemloser. Der Verkehr rollt an den Orten
vorbei.
Verminderung von Abgasen wegen zügiger Fahrweise ?
Bisher hat sich gezeigt, dass jede Erleichterung des Straßenverkehrs zu einer Zunahme führt. Zudem
würde die B15 neu Verkehr von der A9 und der B20 verlagern. Beides hätte eine bedeutende Zunahme
von Abgasen und Staub zur Folge. Zudem wäre die gefahrene Geschwindigkeit und damit der Kraftstoffverbrauch
höher. Dadurch würde eine etwaige Einsparung durch etwas verminderten Stop-and-Go-Verkehr des ausbleibenden
(relativ geringen) Durchgangsverkehrs weit überkompensiert werden.
Warum wenden wir uns gegen diese Straße?

Luftbild: ungefährer Trassenverlauf südwestlich von Ergoldsbach
Die sogenannte B15 neu wird keine Bundesstraße so wie man sie sich gemeinhin vorstellt, sondern
eine Autobahn. Die Namensgebung ist einerseits eine Verharmlosung, andererseits erlaubt sie, gewisse (minimale)
Abstriche am Ausbaustandard einer Bundesautobahn vorzunehmen. Ursprünglich (in den siebziger Jahren) war diese
Linienführung als A93 in der Planung. Die falsche Etikettierung zeigt jedoch Wirkung. Trotzdem eines der Urteile
des Bundesverwaltungsgerichts zur B15 neu am gleichen Tag wie eines zur Ostseeautobahn A 20 verkündet
wurde, schlug sich trotz ähnlicher grundsätzlicher Bedeutung nur das A20-Urteil in der überregionalen
Presse nieder.
Die Straße wird jedoch vierspurig und kreuzungsfrei geführt werden, falls sie je gebaut werden sollte.
Was dies für den Platzverbrauch bedeutet, ist von bestehenden Autobahnen bekannt. Nur zum Vergleich: würde
man das "Kleeblatt" der Ein- und Ausfahrten an einer Autobahnkreuzung mit einer Bundesstraße (wie
sie etwa für die Ortschaft Ohu vorgesehen ist) größenrichtig auf das Zentrum der Stadt Landshut
projizieren, würde es einen Bereich von der Freyung bis zur Mühleninsel, also die gesamte historische
Innenstadt überdecken.
Die Autobahn B15 neu passt sich nicht der Landschaft an, sondern die Landschaft wird, wie bei einer echten
Bundesautobahn, ihr angepasst. Beispielsweise wird sie in unmittelbarer Nähe des Naherholungsgebietes Gretlmühle
bei Landshut zur Überwindung der Isarhangleiten aufgestelzt werden wie zum Beispiel die A92 bei Pfettrach
(Landkreis Landshut), was das folgende Bild verdeutlicht:

Aufgestelzte A92 bei Pfettrach
Dadurch wird das beliebte Naherholungsgebiet praktisch unbenutzbar und damit zerstört.
Im Frauenholz bei Geisenhausen wird das Waldgelände auf 110 Meter Breite aufgerissen, was im Zusammenhang
mit den Nebenanlagen zu einem für die Landwirtschaft existenzbedrohenden Landverlust führt. Besonders
wichtige Vernetzungsstrukturen sowie Rast- und Brutplätze von Vögeln im Tal der Kleinen Laaber werden
kilometerweit durchschnitten. Dort befindet sich ein Brutvorkommen des vom Aussterben bedrohten Wachtelkönigs,
was nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) der Europäischen Gemeinschaft unbedingt zu erhalten ist.
Das Landschaftsbild wird durch tiefe Einschnitte (bis 20 Meter) und hohe Dämme (bis 12 Meter) verfremdet.
Bereits 1985 veröffentlichte die Bundesregierung ein Bodenschutzkonzept, das eine landschaftsschonende Planung
und Anlage aller Straßen und Verkehrswege, vor Allem eine drastische Reduzierung des Flächenbedarfs,
verlangte. Den heute gültigen Naturschutzgesetzen entsprechend ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet,
vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Der Eingriff ist danach zu untersagen,
wenn Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht im erforderlichen Maß auszugleichen sind und die
Belange des Naturschutzes bei den Anforderungen zu Natur und Landschaft im Rang vorgehen. Wir sind der Meinung,
dass zur Beurteilung der Vermeidbarkeit die Umweltauswirkungen des Gesamtvorhabens geprüft
werden müssen und dies zur Würdigung von Alternativen zum Gesamtvorhaben führen
muss. Die Planungsbehörden versuchten stattdessen, die Umweltauswirkungen für die jeweils geplanten Teilabschnitte
einzeln zu untersuchen und kommen deshalb regelmäßig zu dem Ergebnis, dass die Trassenführung ein
paar Meter weiter links oder rechts auch nicht besser für die Natur ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat
uns zum wiederholten Male in der Auffassung bestätigt, dass die Auswirkungen des Gesamtprojekts B15 neu
von Regensburg nach Rosenheim auf Umwelt und Natur angemessen berücksichtigt werden müssen.
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