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Sicherheitspaket II Im Folgenden beschäftigen wir uns mit der weiteren Verschärfung der Sicherheitslage durch das sog. "Sicherheitspaket II" und den aktuellen Entwicklungen in der Innenpolitik. Das Hauptaugenmerk beim "Sicherheitspaket II" liegt auf der Stärkung der Kompetenzen der Strafverfolgungsbehörden. So darf der Verfassungsschutz (VS) nun präventiv Daten bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, Finanz- und Luftfahrtunternehmen, sowie bei Unternehmen, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste und Teledienste erbringen, einholen. Ähnlich gestaltet sich die Kompetenz des Bundesnachrichtendienstes (BND), der noch zusätzlich erweiterte Befugnisse über Auskünfte bei Finanz- und Kreditinstituten erhält. Die Problematik bleibt dieselbe. Dem Dritten im "Bund"e, dem Militärischen Abschirmdienst (MAD), wird das Recht eingeräumt, bei Unternehmen die geschäftsmäßig Telekommunikations- und Teledienste erbringen, Auskünfte über entsprechende Nutzungsdaten einzuholen. Jede/r kann somit ohne begründeten Verdacht, in oben aufgeführten Bereichen komplett durchleuchtet werden: Finanzverkehr, Kommunikation und gar Fluggewohnheiten – bisher klar in den Privatbereich fallende Informationen, die auch durch den Datenschutz dementsprechend geschützt waren, fallen nun einer angeblichen und eher zweifelhaften Sicherheit zum Opfer. Für Ermittlungen werden im Gegenzug die Kompetenzen des Bundeskriminalamtes (BKA) aufgewertet: besonders im Bereich der Datennetzkriminalität erhält das BKA die originären Ermittlungskompetenzen. Damit sollen wichtige, computergestützte Einrichtungen der BRD geschützt werden. Zusätzlich darf das BKA nun auf eigene Initiative Ermittlungen aufnehmen, ohne wie bisher auf Anfragen anderer Behörden warten zu müssen. Ferner wurde der Zugriff aller Strafverfolgungsbehörden auf Sozialdaten, insbesondere für die Rasterfahndung, durch die Änderung des "Sozialgesetzbuches X" geregelt. Somit wurde nachträglich eine Generalverdächtigung ganzer Bevölkerungsteile durch die Rasterfahndung legitimiert und damit die Kontrolle über die Bürger/innen perfektioniert! Die Sicherheitsüberprüfung von Mitarbeitern in relevanten Bereichen (bisher nur Flughäfen; siehe "Sicherheitspaket I") wird auf alle Spektren, die für ein "funktionierendes Gemeinwesen" unverzichtbar sind oder durch deren Ausfall oder Zerstörung die militärische und zivile Landsverteidigung ernsthaft beeinträchtigt wir, ausgedehnt. Durch schwammige Formulierung wird somit die Grundlage geschaffen in fast allen Bereichen unliebsame Personen als "Sicherheitsrisiko" zu entfernen – quasi die verschärfte Version der Berufsverbote durch den "Radikalenerlass" Ende der 60er. Aber nicht nur am Boden, sondern auch in der Luft muss die Sicherheit erhöht werden. Aus diesem Grund ist es in Zukunft dem BGS möglich sogenannte "Skymarshalls", bewaffnete Flugbegleiter/innen, einzusetzen. Damit sollen potentielle Entführungen und Geiselnahmen verhindert werden. Neben verschärften Kontrollen des Reisegepäcks ist dem Bundesgrenzschutz nun auch die Möglichkeit gegeben mit Personalkontrollen die zahlreich umherirrenden potentiellen Terroristen aufzuspüren und entsprechend dingfest zu machen. Außerdem wird ein europaweit gültiger Sicherheitsstandart angestrebt, um die Zusammenarbeit der nationalen Behörden zu verbessern und länderübergreifend agieren zu können. Einer weiteren Verschärfung unterliegt auch das Vereinsgesetz in Bezug auf "Ausländervereine und ausländische Vereine". Ergänzend zu den bisher bestehenden Regelungen politischer Betätigungsverbote von Einzelpersonen wird nun auch die kollektive Betätigung von ausländischen Mitbürger/innen in allen Bereichen stärker überwacht und eingeschränkt. Mit präventiven Verbotsverfahren sollen Vorfeldorganisationen von Terroristen bekämpft werden. Auch hier erlaubt das Gesetz dank ungenauer Formulierung gegen alle unliebsamen Organisierungsversuche von MigrantInnen vorzugehen - die rassistische Fratze zeigt mal wieder offen ihr Gesicht. Parallel dazu wird das Ausländergesetz strenger gefasst. In Zukunft werden Einreisewillige bei Hinweisen auf eine Gefährdung der "Freiheitlich Demokratischen Grundordnung" (FDGO) grundsätzlich abgewiesen und darüber hinaus auch alle Personen, die nach dem neuen Regeln nicht hätten einreisen dürfen oder Falschangaben bei ihren Asyl- und Visumsanträgen gemacht haben, abgeschoben. Gleichzeitig wird der Abschiebeschutz für politische Flüchtlinge eingeschränkt. Somit wird für die Abschiebebehörden das Verfahren zur Ausweisung "verdächtiger" Personen in Folter, Hunger und Tod wesentlich erleichtert! Das Hauptaugenmerk bei der Erreichung dieser Ziele liegt auf der Identitätsfeststellung und Sammlung von Informationen einreisender Personen, die durch eine engere Zusammenarbeit deutscher Sicherheitsbehörden mit Auslandsvertretungen zustande kommen sollen. Im Asylverfahren werden dazu sogar Spracherkennungsverfahren ein-gesetzt und Fingerabdrücke langfristig gespeichert. Der Zugriff auf den Datenbestand des Ausländerzentralregisters (AZR; siehe "Sicherheitspaket I") wurde für Polizeibehörden erweitert, sogar Personen mit verfestigtem Aufenthaltsstatus können abgefragt werden. An Ausländern erprobt und jetzt für alle eingeführt ist auch die Speicherung biometrischer Merkmale aller BürgerInnen in den Ausweispapieren. Damit soll mittels Abgleich biometrischer Daten die Identität einer Person einwandfrei feststellbar werden. Gleichzeitig erhalten die Strafverfolgungsbehörden ein Instrumentarium, um eine lückenlose Totalüberwachung zu installieren. Dieses Thema wird jedoch in einer der nächsten Ausgaben noch detaillierter behandelt! Der aktuellste Streich von Minister Schily ist die sogenannte SMS-Fahndung. Sie installiert ein breit gefächertes Denunziationssystem: Personen des öffentlichen Lebens (Taxi- und Busfahrer, Tankstellenbesitzer etc.) werden per SMS mit Fahndungsaufrufen versorgt und sollen sich als Hilfspolizisten betätigen. Das Misstrauen gegeneinander wird somit innerhalb der Bevölkerung weiter verstärkt, die Spitzel- und Blockwartmentalität steigt. Kann unser hochgeschätzter Innenminister nur hoffen, dass ihm dieses Instrumentarium länger erhalten bleibt als der 1998 eingeführte "große Lauschangriff", der in seiner jetzigen Form vom Bundesverfassungsgericht aufgrund seiner Verfassungswidrigkeit gekippt wurde. Änderungen müssen vor allem bei der Benachrichtigung betroffener Personen und den Überwachungskriterien durchgeführt werden - bestimmt kein Problem für die "Sicherheitsfanatiker" in den Reihen unseres Parlaments. |