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// Politik // Repression und Überwachung
// Akustische Wohnraumüberwachung In diesem Abschnitt soll näher auf die ‚Akustische Wohnraumüberwachung’, ihrer bisherigen Einsatzgebiete, Dimension, Probleme und aktuellen Entwicklung eingegangen werden. Die akustische Wohnraumüberwachung, besser bekannt unter dem Ausdruck „großer Lauschangriff“, wurde in Deutschland Anfang 1998 durch den Bundestag verabschiedet, was durch eine Änderung des Artikel 13 GG und die Ausarbeitung eines neuen Gesetzes möglich war. Das Grundrecht auf die Unverletzbarkeit der Wohnung als Raum der Privatsphäre wurde zugunsten eines angeblichen und äußerst zweifelhaften Sicherheitsstrebens von mehr als Zweidrittel des Parlaments massiv eingeschränkt. Verhindert werden sollten u.a. schwere Straftaten und organisierte Kriminalität. Am 31.01.2002 wurde dann erstmals ein ausführlicher "Erfahrungsbericht der Bundesregierung zu den Wirkungen der Wohnungsüberwachung" vorgelegt. Aus diesem ging hervor, dass zwischen 1998 und 2000 insgesamt 70 derartige Verfahren (v.a. Mord, Totschlag und BtmG!) durchgeführt wurden, u.a. auch gegen Anwälte und Ärzte. In 41 Fällen dieser 70 Abhöraktionen waren die Ergebnisse für das Verfahren „nicht (...) von Bedeutung“, d.h. in 58% der Fälle waren die erlangten Erkenntnisse völlig irrelevant! Auch der Benachrichtigungspflicht der Opfer (spätestens sechs Monate nach Beendigung der Abhöraktion) wurde nur peripher nachgegangen. Gerade in Bayern wurde dies damit begründet, dass „andauernde Ermittlungen“ nicht gefährdet werden dürfen. Allgemein hat der Bericht die Argumentation, Grundrechte zugunsten der kollektiven und individuellen Sicherheit zu beschränken, durch die vorgelegte Erfahrung der vergangenen Jahre deutlich entkräftet. Doch die Forderungen gehen noch weiter: Hausmeister, Schornsteinfeger, Schlüsseldienste usw. sollen verpflichtet werden mit den Überwachungsbehörden zusammenzuarbeiten, Beckstein fordert gar die visuelle Wohnraumüberwachung (Kameras!). Nach den Protesten beim Gipfel in Göteborg wurde ein EU-weites, gemeinsames Vorgehen beschlossen. Entsprechende Daten werden zur Bekämpfung von „potentiellen Störern und Gewalttätern“ im SIS (Schengen-Informations-System) gespeichert. Folge sind präventive Überwachungen und (Aus-) Reiseverbote während politischer Großevents. Diesem Treiben wurde jetzt zumindest kurzfristig und auf nationaler Ebene ein Ende gesetzt: nach einer Verfassungsbeschwerde durch Privatpersonen und FDP-Vertretern wurde der „große Lauschangriff“ aufgrund seiner Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht in seiner jetzigen Form gekippt. Beanstandet wurden primär die Überwachungskriterien und die zu lasch gehaltene Benachrichtigung betroffener Personen. Dass diese Entscheidung nur von kurzer Dauer sein wird und durch weitere Änderungen der Gesetzeslage entsprechend umgangen werden kann sollte allen klar sein. Von einem wirklichen Erfolg kann hier also keinesfalls die Rede sein! Die gängigste technische Praxis bei der akustischen Wohnraumüberwachung wird durch das Anbringen von Wanzen gestellt. Diese werden in sämtlichen Räumen montiert (also auch Schlafzimmer, Toiletten etc.) und haben dementsprechend natürlich zur Folge, dass nicht nur das eigentliche Opfer abgehört wird, sondern mit ihm gleich PartnerInnen, Verwandte, Bekannte, Familienmitglieder usw. Auch Gespräche mit Vertrauenspersonen (Ärzte, Anwälte, Journalisten, Pfarrer etc.) werden so logischerweise zwangsläufig erfasst und mitgeschnitten. Die Wanzen selbst sind kleine UKW-Sender, versehen mit Kondensatormikrophon, Mikrophonvorverstärker, Sendeoszillator und einer weiteren Verstärkerstufe um die Reichweite zu erhöhen. Sie werden bevorzugt in Steckdosen, Lampen und ähnlichen technischen Geräten installiert. Eine weitere, jedoch wesentlich ungängigere Methode funktioniert mittels eines Infrarot-Laserstrahls. Dieser ist gerichtet auf die Fensterscheiben des abzuhörenden Raumes, tastet die Vibrationen der Scheiben aufgrund der Schallquellen im Raum ab und verwandelt sie zurück in akustische Signale. Diese Möglichkeit birgt primär den Vorteil, dass zur Abhörung von Räumen nicht vorher in diese eingedrungen und technisches Gerät angebracht werden muss. Weiterhin gibt es auch Richt- bzw. Kontaktmikrophone. Erstere sind bei freier Sicht auf einer Distanz von bis zu 200 m einsetzbar. Sie funktionieren wie eine Art Röhre die ausgesandte Schallwellen einfängt und störende Nebengeräusche rausfiltert. Dies funktioniert auch in vollen Kneipen bzw. inmitten von Menschenmengen (Demos!). Kontakt-Mikrophone können in der Nachbarwohnung an der, an den abzuhörenden Raum angrenzenden Wand oder im Keller an Heizungs- oder Wasserrohren installiert sein. Sie übertragen die Schallwellen, die beispielsweise ein Rohr weiterleitet, in elektronische Signale und senden diese an einen Empfänger, der sie dann wieder übersetzt - in Schallwellen. Auch Handys können dazu verwendet werden Räume abzuhören. Dies geschieht i.d.R. jedoch wenn dann durch ein verstecktes fremdes Handy welches durch entsprechende Funktionen einen möglichen Anruf automatisch entgegennimmt und somit quasi von außen als Mikrophon / Wanze verwendet werden kann. Die Gefahr, dass auch die eigenen ausgeschaltenen Handys als Wanzen für Strafverfolgungsbehörden dienen können wird zwar immer wieder diskutiert, verlässliche Informationen die diese Gerüchte bestätigen sind mir bis jetzt jedoch nicht bekannt. Dass das Handy jedoch sehr wohl dazu führen kann abgehört und sogar auf weniger Meter genau geortet zu werden wird im Teil über Handyüberwachung genauer erläutert ... |