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Dieser Teil beschäftigt sich eingehend mit der immer flächendeckender und genauer durchführbaren Überwachung von Handys. Hierunter fallen sowohl Abhörmethoden, als auch Techniken zur Ortung bzw. Anpeilung von Mobiltelefonen zur Standortbestimmung.
Gesetzlich geregelt wird die Handyüberwachung durch die Strafprozessordnung (§§ 100a, 100b) in Kombination mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und der Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV).
Die offiziellen Zahlen von der RegTP verdeutlichen in welchem Ausmaß diese Überwachungsmethode allein hier bereits eingesetzt wird: 2001 gab es 21.696 Anordnungen bei ca. 56.000 NutzerInnen, im Jahre 2002 waren es bereits 24.924 Anordnungen bei ca. 60.000 NutzerInnen. Experten gehen davon aus, dass von den Abhöraktionen in Deutschland jährlich weit mehr als 1.000.000 Menschen betroffen sind, da sämtliche Verbindungen umfasst werden und eine Abhörmaßnahme i.d.R. ca. 3 Monate dauert. Laut Statistiken werden in Deutschland sogar zehnmal so viele Handys abgehört wie in den USA – und das bei gerade mal einem Viertel der Einwohner! Eine peinliche Panne, die auch die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Konzernen vielleicht etwas verdeutlicht ist die Tatsache, dass im Oktober 2002 bei ca. 50 KundInnen (durch einen Softwarefehler) die Abhörvorgänge bei den Einzelverbindungsnachweisen auftauchten und dementsprechend in Rechnung gestellt wurden.
Die technischen Möglichkeiten sind gerade bei der Ortung und Anpeilung von Mobilfunktelefonen mittlerweile enorm. Sehr beliebt sind hier v.a. die sog. IMSI-Catcher (IMSI = International Mobile Subscriber Identity). Jedes Handy ist durch genau einen solchen IMSI-Code identifizierbar. IMSI-Catcher simulieren die Basisstation einer Funkzelle, woraufhin sich alle kompatiblen Mobiltelefone in diesem Bereich automatisch dort einloggen. Der Catcher zeichnet nun alle eingeloggten IMSI und die dazugehörigen Rufnummern auf. Während dieser Prozedur ist es nicht möglich zu telefonieren. Gespräche von Handys (nur abgehende sind Gespräche möglich!) die nun abgehört werden sollen werden über den IMSI-Catcher zum Gesprächspartner geleitet, dabei entschlüsselt und aufgezeichnet. Alle anderen Handys innerhalb der Funkzelle sind währenddessen nicht mehr funktionstüchtig (keine Verbindung!).
Mit diesen Logfiles ist es gerade bei Massenevents (Demos etc.) leicht möglich TeilnehmerInnen anhand ihres Handys zu identifizieren (durch bekannte IMSI oder Kooperation mit den Netzbetreibern). Es können Bewegungsprofile von Personen erstellt oder weitgehend genaue Standortbestimmungen durchgeführt werden. Diese totale Kontrolle ist bereits seit längerer Zeit Realität. Bei den Protesten gegen die SiKo in München wurde diese Technik zumindest ab 2003 eingesetzt, seit Mai 2002 erfolgt dies durch eine Änderung der Strafprozessordnung auch gesetzlich legitimiert. Weitere Probleme die dieses Verfahren mit sich bringt sind bspw. die Tatsache, dass nicht nur die eigentlichen Opfer, sondern auch sämtliche unverdächtige Personen betroffen sind (und auch Angehörige und Kontaktpersonen werden geortet um verdächtige Personen zu finden!). Das Fernmeldegeheimnis wird so ausgehebelt, ganze Bevölkerungsteile werden willkürlich kontrolliert, die Privatsphäre wird aufgehoben und die Rechtsstaatlichkeit angegriffen. Eine weitere schwerwiegende Konsequenz ergibt sich da während des Einsatzes nicht einmal Notrufe per Handy möglich sind und somit sogar Menschenleben durch den Einsatz von IMSI-Catcher gefährdet werden.
Auch die sog. Kreuzpeilung kann zur Ortung von Handys eingesetzt werden, was aber aufgrund des Aufwandes eher irrelevant ist. Handys kommunizieren mit dem nächstgelegenen Sendemasten um die Daten zu übermitteln. Mittels Kreuzpeilung über drei verschiedene Sendemasten können dementsprechend Standorte genau bestimmt werden, indem die Zeit gemessen wird, die ein Signal vom Telefon zum Funkturm benötigt.
Eine weitere Möglichkeit liegt in den sog. „stillen SMS“, welche bspw. am PC über Programme wie dem „SMS-Blaster“ erzeugt werden können. Stille SMS registriert das Handy nicht als normale Textnachricht, zeigt sie deshalb auch nicht auf dem Display an, sondern quittiert den Empfang nur gegenüber dem Netz. Dadurch werden Verbindungsdaten beim Mobilfunkprovider erzeugt, der diese, gesetzlich geregelt, den Behörden zur Standortermittlung zur Verfügung stellen muss – bei „Gefahr im Verzug“ auch ohne richterliche Anordnung! Diese „stillen SMS“ sind wiederum perfekt um ohne großen Aufwand Bewegungsprofile von unliebsamen Personen zu erstellen oder den Standort auf ca. 50m genau zu ermitteln! Die für die Überwachung rechtlich geforderten Verbindungsaktivitäten werden von den Behörden selbst erzeugt und sogar viele Staatsanwälte halten die Anwendung von „stillen SMS“ für rechtlich fragwürdig, da selbst Bewegungsprofile von Verdächtigen kleinerer Straftaten erstellt werden!
Wie weit unsere Überwachungsgesellschaft auch schon im zivilen Bereich voranschreitet kann durch verschiedenste perverse Spielarten der Überwachung gesehen werden: bei O2-Online können Kunden ihr eigenes Handy anpeilen lassen (auch interessant um zu sehen wie genau die Technologie schon funktioniert!) und unter dem Motto „Track your kid“ ist es bereits möglich den Standort seiner Kinder durch Peilung per Handy abzurufen. Das System ortet (unbemerkt vom Träger) das Handy des Kindes und gibt den Standort an das Handy der Eltern weiter. So können die Kids auf Schritt und Tritt überwacht und kontrolliert werden. Was augenscheinlich als Schutz und Sicherheitsmaßnahme angepriesen wird treibt uns mehr und mehr in eine totale Überwachungsgesellschaft dessen Mitglieder auf Schritt und Tritt aufspürbar sind. Auf subtile Art und Weise wird versucht die Gesellschaft an diese Praxis zu gewöhnen um später daraus den Nutzen für eigene Überwachungs- und Kontrollmechanismen ziehen zu können.
Der gläserne Mensch wird immer durchsichtiger und das Schlimme daran ist, dass es ihm gar nicht bewusst wird. Big Brother sieht schon lange zu, die Frage momentan ist nur noch wie lückenlos und allumfassend ihm dies gelingt.