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Nutzungbestimmugnen des Förderverein Bürgernetz Landshut e.V. vom 13. Dezember 1996
§ 1 Account / Bürgernetz
- Account i. S. d. Nutzungsbestimmungen ist die Zugangsberechtigung - Benutzerkennung und
dazugehöriges Paßwort - sowie die damit verbundene Genehmigung, die Technik des Förderverein Bürgernetz Landshut e.V. zu benutzen.
- Bürgernetz i. S. d. Nutzungsbestimmung ist die Gesamtheit der Programme und
Datenbestände, die der Förderverein Bürgernetz Landshut e.V. betreut, sowie der
Internetzugang und die gesamte verwendete Datenverarbeitungstechnik.
§ 2 Leistungsbeschreibung
- Grundsätzlich erhält jeder Nutzer einen Account und eine Email-Adresse.
- Die Nutzungsmöglichkeiten orientieren sich an der Verfügbarkeit der
Datenverarbeitungstechnik.
- Der Nutzer hat keinen Anspruch auf den Zugang zum System, den einwandfreien Betrieb und
das Angebot an Internet-Diensten.
§ 3 Haftungsausschluß
- Der Verein, seine Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen schließen jegliche
Haftung (aus vertraglicher und gesetzlicher Grundlage, insbesondere positiver
Forderungsverletzung und unerlaubter Handlung) für Schäden aus, die dem Nutzer durch die
Nutzung des Bürgernetzes oder des Vereins, seiner Organe oder Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen entstehen, sofern sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich
herbeigeführt werden.
- Für Schäden, die daraus entstehen, daß das Bürgernetz nicht oder nur eingeschränkt
nutzbar ist, übernehmen der Verein, seine Organe und Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen weder gesetzliche noch vertragliche Haftung.
- Der Verein, seine Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften nicht für die
über das Bürgernetz übermittelten Informationen und Daten sowie deren Folgen, und zwar
weder für Richtigkeit und Vollständigkeit, noch daß sie frei von Rechten Dritter sind
oder der Sender rechtmäßig handelt, indem er die Daten zugänglich macht, anbietet oder
übersendet.
- Der Verein behält sich das Recht vor, die Nutzungszeit des einzelnen auf eine bestimmte
Zeitspanne zu beschränken.
§ 4 Nutzungsberechtigte
- Nutzungsberechtigt sind ausschließlich Personen, die sich durch Unterschrift mit den
vorliegenden Bestimmungen einverstanden erklären und sie befolgen.
- Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten durch
Unterschrift nachzuweisen.
- Eine kommerzielle Nutzung des Accounts ist untersagt.
- Der Account wird widerruflich erteilt. Er kann jederzeit entzogen werden, wenn gegen
Nutzungsbestimmungen des Förderverein Bürgernetz Landshut e.V. oder gegen
gesetzliche Vorschriften verstoßen wurde.
§ 5 Minderjährige
- Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich durch ihre Unterschrift die Nutzung des
Accounts ihrer oder durch ihre Kinder zu kontrollieren, um insbesondere auszuschließen,
daß auf jugendgefährdende und illegale Inhalte zugegriffen wird.
§ 6 Überlassung des Accounts
- Die Überlassung des jeweiligen Accounts an Dritte ist aus Sicherheitsgründen
untersagt.
§ 7 Protokoll
- Der Verein behält sich das Recht vor, unter Einhaltung der Datenschutzrichtlinien, das
Nutzungsverhalten und Systemzugriffe zu protokollieren.
§ 8 Mißbräuchliche Nutzung
- Mißbräuchliche Nutzung hat den Entzug des Accounts und gegebenenfalls strafrechtliche
Konsequenzen zur Folge.
- Die Nutzung des Accounts ist mißbräuchlich, wenn sie dazu dient, illegale Handlungen
zu begehen, zu fördern oder zu solchen aufzufordern.
- Die Nutzung des Accounts ist auch dann mißbräuchlich, wenn das Verhalten des Nutzers
gegen die Nutzungsbestimmungen verstößt.
§ 9 Informationsangebot im Bürgernetz
- Der Förderverein Bürgernetz Landshut e.V. behält sich das Recht vor, Daten und Informationen die
in das Bürgernetz eingestellt werden, zu prüfen und gegebenenfalls zu löschen.
- Für das Einstellen von Informationen behält sich der Verein die Erhebung von
Unkostenbeiträgen vor.
§ 10 Haftung
- Die Nutzer haften dem Verein und Dritten für die Folgen mißbräuchlicher oder
rechtswidriger Nutzung, oder schuldhaft verursachter Schäden am Bürgernetz und den
daraus entstehenden Schäden in vollem Umfang.
§ 11 Sonderregelungen
- Ausnahmen zu den Nutzungsbestimmungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den
Verein.
§ 12 Änderungsvorbehalt
- Der Förderverein Bürgernetz Landshut e.V. behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen
jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.
§ 13 Unwirksamkeit
- Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Nutzungsbestimmungen unwirksam sein oder werden,
so berührt dies die restlichen Bestimmungen nicht.
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