Förderverein Bürgernetz Landshut e.V.

Startseite  Kontakt  FAQ 

  

Förderverein

  • Satzung
  • Nutzungsbestimmungen
  • Vorstandschaft
  • Vorhaben
  • Mitgliedsantrag
  • Treffpunkt/Stammtisch
  • History
  •   

    Link-Section

  • Bildungseinrichtungen
  • Landkreis Landshut
  • Stadt Landshut
  • Veranstaltungen/Freizeit
  • Software
  • Gastronomie
  • Landshuter Wirtschaft
  • Vereine und Verbände
  • Öffentl. Einrichtunden/Behörden
  • Presse/Zeitungen/TV/usw.
  •   

    Comunity

  • Forum
  • Mitgliederseiten
  • Politik-/Dikussionsforen
  • Börseninfos
  • Treffpunkt/Stammtisch
  • Kontakt
  •   

    Nutzungbestimmugnen des Förderverein Bürgernetz Landshut e.V. vom 13. Dezember 1996

    § 1 Account / Bürgernetz
    1. Account i. S. d. Nutzungsbestimmungen ist die Zugangsberechtigung - Benutzerkennung und dazugehöriges Paßwort - sowie die damit verbundene Genehmigung, die Technik des Förderverein Bürgernetz Landshut e.V. zu benutzen.
    2. Bürgernetz i. S. d. Nutzungsbestimmung ist die Gesamtheit der Programme und Datenbestände, die der Förderverein Bürgernetz Landshut e.V. betreut, sowie der Internetzugang und die gesamte verwendete Datenverarbeitungstechnik.

    § 2 Leistungsbeschreibung
    1. Grundsätzlich erhält jeder Nutzer einen Account und eine Email-Adresse.
    2. Die Nutzungsmöglichkeiten orientieren sich an der Verfügbarkeit der Datenverarbeitungstechnik.
    3. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf den Zugang zum System, den einwandfreien Betrieb und das Angebot an Internet-Diensten.

    § 3 Haftungsausschluß
    1. Der Verein, seine Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen schließen jegliche Haftung (aus vertraglicher und gesetzlicher Grundlage, insbesondere positiver Forderungsverletzung und unerlaubter Handlung) für Schäden aus, die dem Nutzer durch die Nutzung des Bürgernetzes oder des Vereins, seiner Organe oder Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen entstehen, sofern sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden.
    2. Für Schäden, die daraus entstehen, daß das Bürgernetz nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist, übernehmen der Verein, seine Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen weder gesetzliche noch vertragliche Haftung.
    3. Der Verein, seine Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften nicht für die über das Bürgernetz übermittelten Informationen und Daten sowie deren Folgen, und zwar weder für Richtigkeit und Vollständigkeit, noch daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtmäßig handelt, indem er die Daten zugänglich macht, anbietet oder übersendet.
    4. Der Verein behält sich das Recht vor, die Nutzungszeit des einzelnen auf eine bestimmte Zeitspanne zu beschränken.

    § 4 Nutzungsberechtigte
    1. Nutzungsberechtigt sind ausschließlich Personen, die sich durch Unterschrift mit den vorliegenden Bestimmungen einverstanden erklären und sie befolgen.
    2. Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten durch Unterschrift nachzuweisen.
    3. Eine kommerzielle Nutzung des Accounts ist untersagt.
    4. Der Account wird widerruflich erteilt. Er kann jederzeit entzogen werden, wenn gegen Nutzungsbestimmungen des Förderverein Bürgernetz Landshut e.V. oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wurde.

    § 5 Minderjährige
    • Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich durch ihre Unterschrift die Nutzung des Accounts ihrer oder durch ihre Kinder zu kontrollieren, um insbesondere auszuschließen, daß auf jugendgefährdende und illegale Inhalte zugegriffen wird.

    § 6 Überlassung des Accounts
    • Die Überlassung des jeweiligen Accounts an Dritte ist aus Sicherheitsgründen untersagt.

    § 7 Protokoll
    • Der Verein behält sich das Recht vor, unter Einhaltung der Datenschutzrichtlinien, das Nutzungsverhalten und Systemzugriffe zu protokollieren.

    § 8 Mißbräuchliche Nutzung
    1. Mißbräuchliche Nutzung hat den Entzug des Accounts und gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen zur Folge.
    2. Die Nutzung des Accounts ist mißbräuchlich, wenn sie dazu dient, illegale Handlungen zu begehen, zu fördern oder zu solchen aufzufordern.
    3. Die Nutzung des Accounts ist auch dann mißbräuchlich, wenn das Verhalten des Nutzers gegen die Nutzungsbestimmungen verstößt.

    § 9 Informationsangebot im Bürgernetz
    1. Der Förderverein Bürgernetz Landshut e.V. behält sich das Recht vor, Daten und Informationen die in das Bürgernetz eingestellt werden, zu prüfen und gegebenenfalls zu löschen.
    2. Für das Einstellen von Informationen behält sich der Verein die Erhebung von Unkostenbeiträgen vor.

    § 10 Haftung
    • Die Nutzer haften dem Verein und Dritten für die Folgen mißbräuchlicher oder rechtswidriger Nutzung, oder schuldhaft verursachter Schäden am Bürgernetz und den daraus entstehenden Schäden in vollem Umfang.

    § 11 Sonderregelungen
    • Ausnahmen zu den Nutzungsbestimmungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Verein.

    § 12 Änderungsvorbehalt
    • Der Förderverein Bürgernetz Landshut e.V. behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.

    § 13 Unwirksamkeit
    • Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Nutzungsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die restlichen Bestimmungen nicht.

      

      

    Störungen


    Keine Störungen bekannt

      

    Web-Mail Interface


    Username

    Password


      

    Service

  • FTP-Service
  • MAIL-Einstellungen
  • PHPMyAdmin
  • Counter/Zähler
  • Einstellungshilfen
  • Hinweise für Ihre WebSite
  •